AGB

allgemeine geschäftsbedingungen

1. geltungsbereich

1.1. die nachstehenden allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) sind bestandteil aller verträge mit mactrix e.u. (in weiterer folge „mactrix“ genannt, daniel ct johnston, heinestraße 12, 1020 wien und zwar auch dann, wenn in der betreffenden vertragsurkunde nicht gesondert auf sie verwiesen wurde.

1.2. aufträge und vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie vom auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet wurden. diese agb werden bei auftragserteilung vom kunden akzeptiert. geschäftsbedingungen des kunden sind für mactrix nur nach ausdrücklicher, schriftlicher anerkennung durch daniel ct johnston verbindlich.

1.3. die hier abgedruckten agb gelten jeweils in der aktuellsten fassung für alle laufenden und künftigen geschäfte mit kunden, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichungen von mactrix anerkannt wurden. mactrix kann diese agb jederzeit einseitig abändern, wobei änderungen ab dem zeitpunkt der möglichkeit der kenntnisnahme gültigkeit erlangen.

1.4. mit abschluss des vertrages gibt der kunde zum ausdruck, dass er diese geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden fassung zur kenntnis genommen und akzeptiert hat. diese agb sind in ihrer jeweils aktuellsten fassung stets auf nachfrage bei mactrix und auf der internetseite www.mactrix.at einsehbar.

2. zustandekommen eines vertrags

2.1. bestellt der kunde dienstleistungen oder waren über die website (über den button „bestellen“), gibt er ein verbindliches anbot auf abschluss eines vertragsverhältnisses mit mactrix ab.

2.2. der vertrag kommt zustande, wenn mactrix das anbot des kunden schriftlich bestätigt. ein vertrag kommt weiters zustande, wenn kunden mit dem mactrix-support termine unter angabe von zeitpunkt und ort vereinbaren und der termin von mactrix schriftlich bestätigt wurde.

3. preise

3.1. sämtliche anbote von mactrix sind freibleibend und unverbindlich.

alle von mactrix genannten preise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nettopreise und verstehen sich zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher umsatzsteuer.

3.2. die aktuellen preise und stundensätze sind auf der mactrix-webseite (www.mactrix.at) angeführt.

4. bezahlung & storno

4.1. die bezahlung durch den kunden erfolgt ohne abzug sofort nach erhalt der rechnung. etwaige anfallende bankspesen sind vom kunden zu bezahlen.

4.2. mactrix behält sich das recht vor, die vereinbarten leistungen per briefpost oder auf elektronischem weg per e-mail in rechnung zu stellen.

4.3. mactrix behält sich das recht vor, bei neukunden und im falle von zahlungsverzug vorauskasse zu verlangen.

4.4. storniert ein kunde eine buchung innerhalb von 24h vor dem vereinbarten termin, so ist mactrix berechtigt, stornokosten in höhe von einer supportstunde nach der jeweils gültigen preisliste zu verrechnen.

4.5. bei zahlungsverzug sind verzugszinsen in höhe von 12% vom kunden zu entrichten. darüber hinaus ist der kunde bei zahlungsverzug verpflichtet, mactrix sämtliche anerlaufenen kosten und schäden aus dem verzug zu ersetzen.

4.6. im fall des zahlungsverzuges verpflichtet sich der kunde ausdrücklich, sämtliche mit der einbringlichmachung der offenen forderungen entstandenen, auch außergerichtlichen kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen (rechtsanwalt, mahnkosten, etc.).

4.7. eine aufrechnung ist nur mit von mactrix anerkannten oder rechtskräftig festgestellten forderungen zulässig.

5. eigentumsvorbehalt

5.1. mactrix behält sich das eigentum an den von mactrix gelieferten waren bis zur vollständigen bezahlung des kaufpreises vor. bei waren, die der käufer im rahmen seiner gewerblichen tätigkeit von mactrix bezieht, behält sich mactrix das eigentum vor, bis sämtliche forderungen gegen den kunden aus der geschäftsverbindung, einschließlich künftig entstehender forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen verträgen, beglichen sind.

5.2. bei zahlungsverzug des kunden ist mactrix zur rücknahme der vorbehaltsware berechtigt und der kunde zur herausgabe verpflichtet. die rücknahme durch mactrix gilt nicht als rücktritt vom vertrag. anfallende kosten hat der kunde zu tragen.

6. haftung

6.1. mactrix haftet für von ihm nachweislich verschuldete schäden nur im falle groben verschuldens. soweit und solange verpflichtungen infolge höherer gewalt, wie z.b. krieg, terror, naturkatastrophen, feuer, streik, aussperrung, embargo, hoheitlicher eingriffe, ausfall der stromversorgung, ausfall von transportmitteln, ausfall von telekommunikationsnetzen oder datenleitungen, sich auf die dienstleistungen auswirkende gesetzesänderungen nach vertragsabschluss oder sonstiger nichtverfügbarkeit von produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine vertragsverletzung dar.

6.2. die bestimmungen des kschg betreffend die haftung gegenüber verbrauchern bleiben hiervon unberührt.

6.3. mactrix haftet ausdrücklich nicht für den verlust von daten, der während einer leistungserbringung durch mactrix auftritt oder mit dieser in zusammenhang steht. der kunde ist ausdrücklich selbst für die notwendige sicherung seiner daten verantwortlich und hat selbst für sicherungskopien seiner daten zu sorgen.

6.4. bei der leistungserbringung von daten service (wiederherstellung von daten, der sog. „datenrettung“, dem überspielen von daten auf zeitgemäße datenträger) haftet mactrix nicht für die vollständigkeit der daten oder die richtigkeit der inhalte.

6.5 der ersatz von folgeschäden und vermögensschäden, nicht erzielten erträgen, zinsverlusten und von schäden aus ansprüchen dritter gegen den auftraggeber ist in jedem fall ausgeschlossen. der kunde verpflichtet sich, mactrix in diesen fällen schad- und klaglos zu halten.

7. geheimhaltung

7.1. mactrix verpflichtet sich zur geheimhaltung aller daten von kunden. das betrifft sowohl geschäfts- und betriebsgeheimnisse, aber auch private daten jeglicher art, die mactrix aufgrund der wechselseitigen geschäftsbeziehung bekannt werden.

7.2. mactrix ist ermächtigt, die von kunden zur verfügung gestellten daten zur erbringung von leistungen auf datenträgern zwischen zu speichern. ist die leistung erbracht, verpflichtet sich mactrix alle bearbeiteten daten unverzüglich und unwiederbringlich zu löschen.

7.3. in keinem fall wird mactrix kundendaten an dritte weitergeben.

8. datenschutz

8.1. personenbezogene daten des kunden werden von mactrix selbst oder durch weisungsgebundene dienstleister erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies der zweckbestimmung des vertragsverhältnisses dient oder zur aufklärung von straftaten erforderlich ist.

8.2. personenbezogene daten des kunden werden den rechtlichen bestimmungen entsprechend für vertragszwecke gespeichert und bearbeitet.

8.3. der kunde ist weiter damit einverstanden von mactrix laufend information über die angebotenen produkte, über spezielle angebote und neuigkeiten per post, telefon, telefax oder e-mail zu erhalten. der kunde ist mit zustellungen gemäß § 107 tkg einverstanden.

8.4. der kunde stimmt zu, dass die vom kunden angegebenen daten von mactrix für marketingzwecke sowie für statistische zwecke verarbeitet werden dürfen. diese zustimmung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.

9. gerichtstand

9.1. erfüllungsort für alle verpflichtungen aus dem vertragsverhältnis und alle daraus entstehenden und seine wirksamkeit betreffenden rechtsstreitigkeiten ist wien, zugleich firmensitz von mactrix. die rechte von konsumenten isd § 14 kschg bleiben unberührt.

9.2. verbraucher haben das recht binnen 14 tagen ohne angabe von gründen den vertrag zu widerrufen.

10. schlussbestimmungen

10.1.
 für rechtsstreitigkeiten aus mit mactrix abgeschlossenen verträgen kommt ausschließlich österreichisches recht zur anwendung.

10.2. aus dem umstand, dass mactrix die ihr zustehenden rechte nicht ausübt, kann ein verzicht auf diese rechte nicht abgeleitet werden.

10.3. sollten einzelne bestimmungen dieses vertrags nicht rechtswirksam oder ungültig sein, so wird damit die gültigkeit der übrigen vorschriften nicht berührt. die vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der nicht rechtswirksamen bestimmung eine solche bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen zweck der ungültigen bestimmung am nächsten kommt.

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